Arbeitsschutz Epoxidharze

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Sensibilisierungen und Harzallergien

Epoxid- und Polyesterharze haben in den vergangenen Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen und werden heute in den unterschiedlichsten Anwendungsbereichen eingesetzt. Trotz dieser weiten Verbreitung sind bislang keine schwerwiegenden Gesundheitsschäden bekannt geworden, die auf dermatologische oder toxische Wirkungen der Flüssigkunststoffe zurückzuführen wären. Diese positive Bilanz wurde möglich durch einen vorbeugenden Arbeitsschutz, d.h. Einhaltung der gewerbehygienischen Vorschriften und durch die Auswahl verträglicher Harz/Härter-Systeme.
"Jahrelange Erfahrungen bei der Verarbeitung von Epoxidharzsystemen haben gezeigt, daß ein gesundheitsgefährdendes Risiko bei Beachtung der allgemeinen Vorsichtsmaßnahmen, wie sie beim Umgang mit Chemikalien üblich sind, und bei Einhaltung der sicherheitstechnischen und arbeitshygienischen Maßnahmen, wie sie von den Herstellern der Epoxidharz-Systeme empfohlen und von Behörden vorgeschrieben werden... verhindert werden konnte." (Text von Dr. F. Galle Kunststoff-Handbuch Duroplaste 10, Hanser-Verlag, München)

Zu unterscheiden sind:
a) Wirkung der Harze und Härter in reiner, ungemischter Form
b) Wirkung der Harz/Härter-Mischung, wie die Produkte in der Praxis verarbeitet werden

Aussagen über die Giftigkeit (LD50-Werte etc.) einzelner Produkte für sich alleine gesehen geben nicht unbedingt einen verläßlichen Hinweis darauf, ob die Systeme in der Praxis gut verträglich sind. Nach der Härtung sind die Formstoffe, bei Einhaltung der Verarbeitungsvorschriften wie z.B. dem Mischungsverhältnis und der Härtungsbedingungen, vollkommen inert und unschädlich. Schädigungen werden daher im Zeitraum zwischen dem Anmischen von Harz und Härter und dem Gelieren verursacht.

Zu unterscheiden sind hier Hautreizungen und Allergien:

Hautreizungen

Bei akuten Hautreizungen bilden sich rote Flecken z.B. auf den Handrücken, den Fingern und verschiedenen Partien des Gesichtes und des Halses. Mit Hilfe entsprechender Hautschutzsalben und peinlich genauer Einhaltung der hygienischen Verarbeitungsvorschriften klingen diese Symptome meist innerhalb von 1 - 2 Tagen bis ca. 2 Wochen ab, wobei die Flecken abschuppen und der Juckreiz verschwindet. Langzeituntersuchungen sowie Auswertungen der täglichen Praxis am Arbeitsplatz zeigen, daß bei dem überwiegenden Teil der Beschäftigten die Dermatose nicht über das Stadium einer harmlosen Hautreizung hinausgeht. Es tritt also eine Anpassung der Haut (Desensibilisierung) ein. Wie in anderen Fällen von Berufsdermatosen kann es ratsam sein, die beschäftigten Personen nicht bei den ersten Anzeichen einer Hautreizung vom Arbeitsplatz fortzunehmen, damit Gelegenheit zur Anpassung und Desensibilisierung gegeben wird.

Allergien

Allergien sind unkontrollierte Abwehrreaktionen des Körpers. Die Symptome sind vielseitig und reichen von Schwellungen bis zur Bildung stark juckender Pusteln und Blasen. In diesen Fällen muß zu einem Wechsel des Arbeitsplatzes geraten werden.

 

Arbeitsschutzmaßnahmen

Neben einigen betrieblichen Einrichtungen ist die persönliche Hygiene des Verarbeiters am wichtigsten. Die meisten Gesundheitsgefährdungen entstehen durch leichtfertigen Umgang mit den Gefahrstoffen. Alle Gefahrstoffverpackungen enthalten Gefahrenhinweise (R-Sätze) und Sicherheitsratschläge (S-Sätze), die beachtet werden müssen.
Direkten Hautkontakt vermeiden. Schutzhandschuhe und/oder spezielle Hautschutzcremes verwenden; Sekundärkontaminationen (Übertragung über Gegenstände, die normalerweise sauber sein sollten, wie Telefonhörer, Türklinken etc.) vermeiden. Verschüttete Chemikalien bzw. Tropfnasen an den Gebinden sofort entfernen (Reinigungstücher, Reinigungsmittel).
Hautverschmutzungen sind sofort mit Papiertüchern zu beseitigen. Die betroffenen Stellen müssen anschließend mit einem Handreiniger gewaschen, abgetrocknet und mit einer Hautcreme gepflegt werden.
Das Einatmen von Harz- und Härterdämpfen ist zu vermeiden. Dies gilt auch für den Schleifstaub gehärteter Epoxidharzmassen. Chemikalienbehälter möglichst nicht über weite Strecken offen transportieren. Harz und Härter sollten in der Nähe der Verarbeitungsstelle gemischt werden.
Nicht essen, trinken und rauchen während der Arbeit. Nach dem Arbeitsende und vor der Benutzung der Toilette Hände gründlich reinigen.
Die Hautreinigung darf nur mit speziellen, schonenden Handreinigern erfolgen. Keine Lösemittel (Aceton oder ähnliches) verwenden, da diese die Haut austrocknen und verspröden. Falsche Pflege ist in vielen Fällen der Grund für eine Sensibilisierung.
Zum Abtrocknen der Hände möglichst nur Einweg-Papiertücher verwenden. Hände nach dem Waschen mit einer feuchtigkeitsspendenden Creme pflegen.

 

Betriebliche Voraussetzungen und Betriebsanweisung

Durch sinnvolle Aufteilung der Arbeitsräume sowie günstige Gestaltung der Arbeitsabläufe kann die Kontaktzeit mit Chemikalien eingeschränkt werden. Diese Empfehlung ist unabhängig von der jeweiligen Toxizität des eingesetzten Produktes, denn die Giftwirkung hängt bekanntlich von der Menge bzw. Expositionsdauer ab.
Für eine gute Durchlüftung der Arbeitsräume, ggf. durch eine Arbeitsplatzabsaugung, ist zu sorgen. Der Luftstrom soll dabei Dämpfe vom Verarbeiter wegführen. Am zweckmäßigsten ist eine Absaugung direkt an der Form.
Die Dämpfe sind schwerer als Luft und werden am besten in Bodennähe abgesaugt.
Handschuhe (Nitril), Schutzcremes, Waschlösungen, Papierhandtücher sowie eine Erste-Hilfe-Ausstattung (inclusive Augenspülflasche) müssen vorhanden sein.
Bei starker Dampf- bzw. Staubentwicklung sind leichte Gasschutzmasken mit Staubfilter und A2-Filter gegen organische Dämpfe bereitzuhalten.
Die Mitarbeiter sind auf Sauberkeit und Ordnung am Arbeitsplatz hinzuweisen.
Zur Sauberkeit der Arbeitsstätte trägt auch die Verwendung von Einmal-Arbeitsgeräten bei (z.B. Pappbecher, Holz-Rührstäbchen, Einwegpinsel etc.). Daran haftende, ausgehärtete Harzreste sind inert.

Personen, die vorwiegend mit dem Zuschneiden von Glas-, Aramid- und Kohlenstoffasern beschäftigt sind, sollten wegen möglicher Mikroverletzungen der Haut durch Faserstaub nicht unmittelbar mit Laminierarbeiten betraut werden.