Atemschutzmasken
Wovor schützen Atemschutzmasken?
Schutzklassen partikelfiltrierender Halbmasken (FFP = filtering face piece):
FFP1:
- Schutz vor ungiftigen und nicht-fibrogenen Stäuben bis zum 4fachen des Grenzwertes
- Einatmung führt nicht zur Entwicklung von Erkrankungen, kann aber die Atemwege reizen und eine Geruchsbelastung darstellen.
- Gesamtleckage darf maximal 25 % betragen.
- Filtern mindestens 80 % der sich in der Luft befindlichen Partikel bis zu einer Größe von 0,6 μm
- Im Bauwesen oder in der Nahrungsmittelindustrie sind Atemschutzmasken der Klasse FFP1 meist ausreichend.
FFP2:
- Schutz vor festen und flüssigen gesundheitsschädlichen Stäuben, Rauch und Aerosolen bis zum 10fachen des Grenzwertes
- Partikel können fibrogen sein, was bedeutet, dass sie kurzfristig zur Reizung der Atemwege und langfristig zur Abnahme der Elastizität des Lungengewebes führen
- Gesamtleckage darf maximal 11 % betragen
- Sie müssen mindestens 94 % der in der Luft befindlichen Partikel bis zu einer Größe von 0,6 μm auffangen
- Eingesetzt werden Atemschutzmasken der Schutzklasse FFP2 beispielsweise in der Metallindustrie oder auch im Bergbau.
Atemschutzmasken der Schutzklasse FFP2 eignen sich für Arbeitsumgebungen, in denen sich gesundheitsschädliche und erbgutverändernde Stoffe in der Atemluft befinden.
Atemschutzmaske FFP2
FFP3:
- Schutz vor giftigen und gesundheitsschädlichen Stäuben, Rauch und Aerosolen bis zum 30fachen des Grenzwertes.
- Atemschutzmasken der Schutzklasse FFP3 bieten den größtmöglichen Schutz vor Atemluftbelastung.
- Krebserregende und radioaktive Schadstoffe und Krankheitserreger wie Viren, Bakterien und Pilzsporen werden von dieser Schutzklasse gefiltert.
- Gesamtleckage darf maximal 5 % betragen
- Schutz von mindestens 99 % vor Partikeln bis zu einer Größe von 0,6 μm
- Verwendung beispielsweise in der chemischen Industrie.
Klassifizierung von Gas- und Partikelfiltern:
Durch unterschiedliche Kennfarben und Buchstaben werden die Gas- und Partikelfilter und ihre Anwendungsbereiche kenntlich gemacht.
A (Kennfarbe braun) Gegen organische Gase und Dämpfe, z.B. Lösemittel wie Terpentin, Nitro-Verdünnung, Benzin, Per, Toluol, Xylol, mit Siedepunkt > 65 °C
B (Kennfarbe grau) Gegen anorganische Gase und Dämpfe wie z.B. Chlor, Brom, Schwefelwasserstoff, etc.
E (Kennfarbe gelb) Gegen saure Gase und Dämpfe wie z.B. Schwefeldioxid, Chlorwasserstoff, etc.
K (Kennfarbe grün) Gegen Ammoniak und organische Amine, wie z.B. Dimethylamin, etc.
AX (Kennfarbe braun) Gegen niedrigsiedende organische Verbindungen mit einem Siedepunkt ≤ 5 °C
Hg (Kennfarbe rot) Gegen Quecksilber
P (Kennfarbe weiß) Gegen Partikel
Filtertyp |
Filterklasse |
Schutz gegen |
Höchstzulässige Schadstoffkonzentration
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Gasfilter |
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Gase und Dämpfe |
Halbmasken
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Vollmasken**
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Konzentration: |
30 x
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400 x
jedoch maximal:
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1 |
klein |
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0,1 vol. % (1000 ppm)* |
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2 |
mittel |
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0,5 vol. % (5000 ppm)* |
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3 |
groß |
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1,0 vol. % (10.000 ppm)* |
Partikelfilter |
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Partikel
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1 |
klein |
4 x Grenzwert** |
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2 |
mittel |
10 x
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15 x
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3 |
groß |
30 x
|
400 x
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Kombinations-filter
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Gase, Dämpfe, Partikel
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1-P2 |
Entsprechende Kombination aus Gas- und Partikelfilter
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Entsprechende Kombinationswerte |
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2-P2 |
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1-P3 |
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2-P3 |
* Werte entnommen aus der Europäischen Norm EN 14387
** Werte entnommen aus der BGR 19
Andere nationale und lokale Richtlinien müssen beachtet werden
Beispiel Filtertyp:
A2B2-P3
Dieser Filter ist geeignet für den Einsatz gegen:
A Gase und Dämpfe von organischen Verbindungen mit einem Siedepunkt größer als 65 °C bis Konzentrationen der Filterklasse 2 (max. 5000 ppm) und
B Gase und Dämpfe von anorganischen Stoffen wie Chlor, Schwefelwasserstoff und Blausäure bis Konzentrationen der Filterklasse 2 (max. 5000 ppm) und
P Partikel bis Konzentrationen der Filterklasse 3.
Quelle: www.dräger.com